Integrationskonzept

der Erich Kästner-Schule

mit den Teilbereichen RIK und Integrationsklassen

 

Für eine sinnvolle Integration ist es notwendig, dass Regelschullehrer und Regelschullehrerinnen sowie Förderschullehrer und Förderschullehrerinnen zusammenarbeiten.

Die Intensität der Zusammenarbeit wird durch die zu erteilenden RIK- / oder
I-Klassenstunden bestimmt.

Innere Differenzierungsmaßnahmen, offene Unterrichtsformen und Teamteaching sind hilfreiche Arbeitsformen, um die Schüler in der Klassengemeinschaft angemessen zu betreuen.

A. Ziel und Auftrag des Integrationskonzepts

1. Ziele des Integrationskonzepts

-          Das Integrationskonzept strebt ein regional begrenztes, integrativ ausgerichtetes System sonderpädagogischer Hilfen an.

-          Das Integrationskonzept gewährleistet (relative) Wohnortnähe und Passung sonderpädagogischer Unterstützung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

-          Das Integrationskonzept sollte durch eine flexible und bedürfnisorientierte Organisationsstruktur sowie durch Entwicklungsoffenheit gekennzeichnet sein.

-          Sonderpädagogische Grundversorgung als Prävention, um Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen vorzubeugen.

-          Professionalität durch den Austausch pädagogischer Mitarbeiter verschiedenster Fachrichtungen wird angestrebt.

-          Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern, Jugendamt, Psychologen, Therapeuten und anderen pädagogischen Mitarbeitern.

 2.    Auftrag des Integrationskonzepts

 2.1 Auftrag des RIK

Bezug: Erlass d. Mk v. 01.02.05, I.7.4:„Eine sonderpädagogische Grundversorgung der Grundschulen kann Wohnortnähe und Passung sonderpädagogischer Hilfen sowie Prävention sicherstellen. Förderschulen werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen beim Lernen, im emotionalen und sozialen Bereich, in der Sprache und beim Sprechen in den Grundschulen dauerhaft zusätzliche Stunden sonderpädagogischer Förderung zur Verfügung gestellt. Eine Überweisung in die Förderschule ist damit für die Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf in diesen Schwerpunkten haben, in der Regel nicht erforderlich.
Sonderpädagogische Grundversorgung in der Grundschule erfordert eine intensive Kooperation der Lehrkräfte innerhalb des Kollegiums und mit dem Umfeld der Schule. Die beteiligten Schulen erstellen ein Förderkonzept, in das sowohl Gemeinsamer Unterricht als auch Unterricht in zeitlich begrenzten Fördergruppen aufgenommen werden können. Die Förderschule entscheidet in Zusammenarbeit mit den in einer Region kooperierenden Grundschulen, wie die auf der Grundlage eines genehmigten Konzepts zugewiesenen Förderschullehrerstunden eingesetzt werden. Der Grundansatz beträgt zwei Stunden pro Klasse.
Das Verfahren der Zuweisung von Förderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung wird durch das Kultusministerium festgelegt.“

 

Die Entwicklung einer sonderpädagogischen Grundversorgung (wöchentlich 2 Förderschullehrerstunden pro Klasse). Sonderpädagogische Grundversorgung soll präventiv und integrativ sein:

a.    Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in der zuständigen Grundschule verbleiben und integrativ gefördert werden.

b.    Zugleich sollen frühzeitige Hilfen und Unterstützung der Ausprägung von Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen vorbeugend entgegenwirken.

c.    Sonderpädagogische Grundversorgung ist auf gemeinsamen Unterricht und gemeinsame Erziehung im Primarbereich für die Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Verhalten und Sprache ausgerichtet.

2.2 Auftrag der I-Klassen

Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zieldifferent in Integrationsklassen unterrichtet werden, gibt es folgende Zuweisung von Förderschullehrerstunden:

Geistige Entwicklung: 5 Stunden, Lernen: bis 4. Kl. 2 Stunden, danach 3 Stunden.

Schulen, die am RIK beteiligt sind, erhalten nur Fördersschullehrerstunden für Kinder mit Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung.

d.    Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in der zuständigen Regelschule integrativ gefördert werden.

e.    Zugleich sollen frühzeitige Hilfen und Unterstützung der Ausprägung von Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen vorbeugend entgegenwirken.

f.     Sonderpädagogische Förderung ist auf gemeinsamen Unterricht und gemeinsame Erziehung für die Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung ausgerichtet.

 

B. Organisatorische Bedingungen

 1. Räumliche und sächliche Gegebenheiten

1.1 räumliche Gegebenheiten

RIK

I-Klasse

Förderraum/Beratungsraum

Gruppenraum mit Verbindung zur Klasse

Bewegungsraum

 

 

1.2 sächliche Gegebenheiten

  • Eigener Etat für RIK und I-Klasse:

Þ               Fördermaterialien

Þ               Computer

Þ               Software mit Förderprogrammen

Þ               Raumausstattung

  • Aktuelle Diagnostikmaterialien im Förderzentrum
  • Die für Diagnostik benötigten Verbrauchsmaterialien (Testhefte) werden von
    den Schulen angeschafft, in denen die Förderkinder unterrichtet werden.

 2. Rahmenbedingungen

  • Höchstens zwei Schulen als Betätigungsfelder
  • Aufsichts- und Unterrichtspflicht müssen Beachtung finden
  • Beratungs- und Diagnostikzeit innerhalb der Förderstunden
  • Möglichst wenig Fachlehrer (Bindungsfähigkeit, Absprachen)
  • Klar definierte Aufgabenbereiche für Lehrer, PMs und Einzelfallhelfer
  • Fortbildung vor Einstieg in die gemeinsame Arbeit

 

C. RIK-Förderkonzept

 1. Gemeinsame Aufgaben von GSL und FÖL

Für den Austausch zwischen GSL und FÖL zur Förderung der RIK-Kinder sollte es mindestens zwei verbindliche Termine pro Halbjahr geben.

  • Elterngespräche bei speziellen Anlässen (Jugendamt, Einzelfallhilfe, therapeutische Unterstützung,…)
  • Innere Differenzierungsmaßnahmen
  • Bereitstellung differenzierter Materialien für den Unterricht
  • Offene Unterrichtsformen, so dass Teamteaching und Förderung im Unterricht ermöglicht werden.

 2.  Die Aufgaben / Zuständigkeiten der Förderschullehrer in der
Grundschule

Förderschullehrer sind zuständig für:

  • Diagnostik bei ausgewählten Schülern in Absprache mit der Grundschullehrkraft
  • Erstellen des Förderplans für überprüfte Kinder
  • Überprüfung der Förderziele im Verlauf des Schuljahres
  • Hilfen zu Zeugnisformulierungen bei Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Teilnahme an Konferenzen bzw. Dienstbesprechungen, in denen das RIK Schwerpunktthema ist (ca. einmal pro Halbjahr)
  • Teilnahme an Klassenkonferenzen bei Anträgen zur Überprüfung
  • Beratung:

Þ    Der Kollegen bezogen auf Unterricht (insbesondere bei äußerer und innerer Differenzierung) und im Vorfeld einer Überprüfung

Þ    Hinweis auf therapeutische / diagnostische Maßnahmen durch Fachkräfte

Þ    Gesprächsangebot für die Erziehungsberechtigten der geförderten Kinder im Rahmen der RIK-Stunden (anstatt Teilnahme am Elternsprechtag)

3.   Organisation der Fördermöglichkeiten und Förderangebote

3.1 Förderung in Kleingruppen parallel zum Unterricht

Þ    Ein Fach pro Förderstunde

Þ    Gruppenzusammensetzung wird gemeinsam entschieden

Þ    Gruppengröße in der Regel nicht mehr als sechs Kinder

3.2 Förderung im Unterricht

Þ    Unterstützung einzelner Schüler bei zielgleichen Aufgaben

Þ    Innere Differenzierung in der Klasse (Wochenplanarbeit, Projekte,…)

Þ    Übernahme von Unterricht/ Unterrichtsteilen / Teamteaching

3.3 Förderangebote

Þ    Aufbau von Selbstvertrauen

Þ    Förderung der Basiskompetenzen

Þ    Förderung des Arbeitsverhaltens

Þ    Fachliche Förderung (Mathe, Deutsch,…)

Þ    Diagnostik des erreichten Lernstandes

 

D. Konzept für Integrationsklassen

 1. Gemeinsame Aufgaben

Für den Austausch zwischen RSL und FÖL zur Förderung der Integrationskinder sollte es regelmäßige Besprechungszeit geben.

  • Elterngespräche bei speziellen Anlässen (Jugendamt, Einzelfallhilfe,

therapeutische Unterstützung,…)

  • Förderpläne für überprüfte Kinder und präventiv geförderte Kindern als
    Ergänzung zum Lernentwicklungsplan der RS
  • Schuleingangsdiagnostik bzw. Lernstandsdiagnostik der gesamten
    Lerngruppe
  • Berichte der zuständigen Schule bei Meldungen für Sonderpädagogischen
    Förderbedarf (FB 8a)
  • Erstellen und Bearbeiten von Förderplänen
  • Gemeinsames Planen und Unterrichten
  • Differenzierte Planung

 2. Aufgaben / Zuständigkeiten der Förderschullehrer in der
Regelschule

Förderschullehrer sind zuständig für:

  • Diagnostik bei ausgewählten Schülern in Absprache mit der Grundschullehrkraft
  • Überprüfung der Förderziele im Verlauf des Schuljahres
  • Zeugnisformulierungen bei Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Teilnahme an Konferenzen bzw. DB, die die I-Kinder betreffen
  • Elternabende
  • Beratung:

Þ    Der Kollegen bezogen auf Unterricht (insbesondere bei äußerer und innerer Differenzierung) und im Vorfeld einer Überprüfung

Þ    Hinweis auf therapeutische / diagnostische Maßnahmen durch Fachkräfte

Þ    Gesprächsangebot für die Erziehungsberechtigten der geförderten Kinder (anstatt Teilnahme am Elternsprechtag)

 

E. Aufgaben der RIK- und I-Klassen-Schulen

Erstellen eines eigenen auf die spezielle Situation der Regelschule zugeschnittenen Förderkonzepts, in dem die RIK- und I-Klassenarbeit beschrieben wird.

Abstimmung dieses Konzeptes mit dem vorliegenden Integrationskonzept der Erich Kästner-Schule.